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   VGH Bayern, 26.01.2012 - 2 CE 11.2767   

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VGH Bayern, 26.01.2012 - 2 CE 11.2767 (https://dejure.org/2012,24272)
VGH Bayern, Entscheidung vom 26.01.2012 - 2 CE 11.2767 (https://dejure.org/2012,24272)
VGH Bayern, Entscheidung vom 26. Januar 2012 - 2 CE 11.2767 (https://dejure.org/2012,24272)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • openjur.de

    Beschwerde; einstweilige Anordnung; Baueinstellung; Rechtsschutzbedürfnis; Rohbau

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (12)Neu Zitiert selbst (5)

  • BVerwG, 29.04.2004 - 3 C 25.03

    Rechtsschutzinteresse; planmodifizierende Vereinbarung; Bettenreduzierung;

    Auszug aus VGH Bayern, 26.01.2012 - 2 CE 11.2767
    Es fehlt bei Anträgen, deren Erfolg die Rechtsstellung der Antragsteller nicht (mehr) verbessern würde (vgl. zur Klage BVerwGE 121, 1, 3; Happ a.a.O.).
  • VGH Bayern, 14.06.2007 - 1 CS 07.265

    vorläufiger Rechtsschutz gegen Baugenehmigungen; Rechtschutzbedürfnis;

    Auszug aus VGH Bayern, 26.01.2012 - 2 CE 11.2767
    Das Rechtsschutzbedürfnis für einen Nachbarantrag auf vorläufigen Rechtsschutz entfällt mit der Fertigstellung des Rohbaus dann, wenn der Nachbar nur eine Beeinträchtigung durch das Gebäude als solches, etwa weil es Abstandsflächen nicht einhält, vorläufig abwehren will (vgl. für den Antrag nach § 80 Abs. 5 VwGO BayVGH vom 14.6.2007 Az. 1 CS 07.265 - juris).
  • VGH Bayern, 26.07.2010 - 2 CS 10.465

    Nachbarklage; Eilantrag; Rechtsschutzbedürfnis

    Auszug aus VGH Bayern, 26.01.2012 - 2 CE 11.2767
    Eine erst nach Fertigstellung des Rohbaus mit Dach ergehende einstweilige Anordnung, den Bau vorläufig einzustellen, würde die Rechtsstellung der Nachbarn regelmäßig nicht mehr verbessern, weil hinsichtlich der geltend gemachten Rechtsverletzung bereits vollendete Tatsachen geschaffen wurden (vgl. BayVGH vom 26.7.2010 Az. 2 CS 10.465 - juris; vom 12.8.2010 Az. 2 CS 10.20 - juris).
  • VGH Bayern, 12.08.2010 - 2 CS 10.20

    Rechtsschutzbedürfnis verneint nach Fertigstellung der baulichen Anlage

    Auszug aus VGH Bayern, 26.01.2012 - 2 CE 11.2767
    Eine erst nach Fertigstellung des Rohbaus mit Dach ergehende einstweilige Anordnung, den Bau vorläufig einzustellen, würde die Rechtsstellung der Nachbarn regelmäßig nicht mehr verbessern, weil hinsichtlich der geltend gemachten Rechtsverletzung bereits vollendete Tatsachen geschaffen wurden (vgl. BayVGH vom 26.7.2010 Az. 2 CS 10.465 - juris; vom 12.8.2010 Az. 2 CS 10.20 - juris).
  • VG München, 12.10.2011 - M 9 SN 11.4469

    Nachbarrechtsbehelf; Abstandsflächen; Prüfprogramm im vereinfachten Verfahren;

    Auszug aus VGH Bayern, 26.01.2012 - 2 CE 11.2767
    Einen dagegen gerichteten Antrag nach §§ 80a, 80 Abs. 5 VwGO hat das Verwaltungsgericht München mit Beschluss vom 12. Oktober 2011 abgelehnt (Az. M 9 SN 11.4469).
  • VGH Hessen, 24.03.2020 - 4 B 2146/19

    Nachbarrechtlicher Eilantrag: Rechtsschutzbedürfnis ist unabhängig vom

    Von einem Rohbau im Sinne der vom Verwaltungsgericht zitierten Entscheidung des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs (Beschluss vom 26. Januar 2012 - 2 CE 11.2767 -) könne nicht gesprochen werden.
  • VGH Bayern, 22.08.2014 - 9 CE 14.1132

    Einstweilige Anordnung; Baueinstellung; fehlendes Rechtsschutzbedürfnis

    Dieses entfällt für einen Nachbarantrag auf vorläufigen Rechtsschutz mit der Fertigstellung des Rohbaus dann" wenn der Nachbar nur eine Beeinträchtigung durch das Gebäude als solches" etwa weil es Abstandsflächen nicht einhält" vorläufig abwehren will (vgl. BayVGH" B.v. 26.1.2012 - 2 CE 11.2767 - juris Rn. 10 für einen Antrag nach § 123 Abs. 1 VwGO; BayVGH" B.v. 8.4.2014 - 9 CS 13.2007 - juris Rn. 17 für einen Antrag nach § 80a Abs. 3 VwGO i.V.m. § 80 Abs. 5 Satz 1 VwGO).

    Eine erst nach Fertigstellung des Rohbaus ergehende einstweilige Anordnung" den Bau vorläufig einzustellen" würde die Rechtsstellung der Nachbarn regelmäßig nicht mehr verbessern" weil hinsichtlich der geltend gemachten Rechtsverletzung bereits vollendete Tatsachen geschaffen wurden (vgl. BayVGH" B.v. 26.1.2012 - 2 CE 11.2767 - juris Rn 10).

  • VG Ansbach, 22.10.2014 - AN 9 K 13.01688

    BaurechtUnzulässige Nachbarklagen, fehlendes Rechtsschutzbedürfnis;

    Dieses entfalle für einen Nachbarantrag auf vorläufigen Rechtsschutz mit der Fertigstellung des Rohbaus dann, wenn der Nachbar nur eine Beeinträchtigung durch das Gebäude als solches, etwa weil es Abstandsflächen nicht einhalte, vorläufig abwehren wolle (vgl. BayVGH, B.v. 26.1.2012 - 2 CE 11.2767 - juris Rn. 10 bzw. BayVGH, B.v. 8.4.2014 - 9 CS 13.2007 - juris Rn. 17).

    Denn das von den Klägern mit ihrer Klage auf Erlass einer solchen Anordnung verfolgte Ziel, die Fertigstellung der Garage zu verhindern, ist zum jetzigen Zeitpunkt nicht mehr zu erreichen (so bereits BayVGH im Verfahren nach § 123 Abs. 1 VwGO, B.v. 22.8.2014 - 9 CE 14.1132 - juris Rn. 13; ebenso BayVGH" B.v. 26.1.2012 - 2 CE 11.2767 - juris Rn 10; für einen Antrag nach § 80 a Abs. 3 i.V.m. § 80 Abs. 5 Satz 1 VwGO BayVGH, B.v. 20.7.2007 - 2 CS 07.1473 - juris; B.v. 14.6.2007 - 1 CS 07.265 - juris; B.v. 4.3.2009 - 2 CS 08.3331 - juris; B.v. 26.7.2010 - 2 CS 10.465 - juris; B.v. 12.8.2010 - 2 CS 10.26 - juris; B.v. 23.7.2012 - 2 CS 12.1063 - juris; BayVGH B.v. 29.9.2014 - 2 CS 14.1786 - juris, sowie für einen Antrag nach § 123 Abs. 1 VwGO).

  • VG München, 02.06.2020 - M 1 E1 19.1963

    Eilantrag des Nachbarn zur Einstellung von Bauarbeiten

    Das Rechtsschutzbedürfnis entfällt für einen Nachbarantrag auf vorläufigen Rechtsschutz mit der Fertigstellung des Rohbaus dann" wenn der Nachbar nur eine Beeinträchtigung durch das Gebäude als solches" etwa weil es Abstandsflächen nicht einhält" vorläufig abwehren will (vgl. BayVGH" B.v. 26.1.2012 - 2 CE 11.2767 - juris Rn. 10 für einen Antrag nach § 123 Abs. 1 VwGO; BayVGH" B.v. 8.4.2014 - 9 CS 13.2007 - juris Rn. 17 für einen Antrag nach § 80a Abs. 3 VwGO i.V.m. § 80 Abs. 5 Satz 1 VwGO).

    Eine erst nach Fertigstellung des Rohbaus ergehende einstweilige Anordnung" den Bau vorläufig einzustellen" würde die Rechtsstellung der Nachbarn regelmäßig nicht mehr verbessern" weil hinsichtlich der geltend gemachten Rechtsverletzung bereits vollendete Tatsachen geschaffen wurden (vgl. BayVGH" B.v. 26.1.2012 - 2 CE 11.2767 - juris Rn 10).

  • OVG Bremen, 29.11.2023 - 1 S 192/22
    Es fehlt an einem Rechtsschutzbedürfnis, da sie die Rechtsstellung der Klägerin nicht (mehr) verbessern kann (vgl. BayVGH, Beschl. v. 26.01.2012 - 2 CE 11.2767, juris Rn. 9; Happ, in: Eyermann, VwGO , 16. Aufl. 2022, § 146 Rn. 30; Kaufmann, in: Posser/Wolff/Decker, BeckOK VwGO , 67. Ed. 01.01.2020, § 146 Rn. 1).
  • OVG Sachsen, 26.07.2017 - 1 B 191/17

    Nachbarantrag, Eilantrag, ; Rechtsschutzbedürfnis; Rohbaufertigkeit

    Aber auch den im Verfahren vor dem Verwaltungsgericht vorgelegten Fotografien ist eine Fertigstellung im Rohbau zu entnehmen, denn auch danach war im Zeitpunkt der Beschlussfassung des Verwaltungsgerichts die äußere Kontur des Gebäudes einschließlich der hölzernen Dachkonstruktion mit Dachfirst fertiggestellt (vgl. S. 94, 95 der Gerichtsakte; vgl. BayVGH, Beschl. v. 26. Januar 2012 - 2 CE 11.2767 -, juris Rn. 10).
  • VGH Bayern, 22.12.2014 - 2 CE 14.2000

    Beschwerde; einstweilige Anordnung; Baueinstellung; Rechtsschutzbedürfnis;

    Das Rechtsschutzbedürfnis für einen Nachbarantrag auf vorläufigen Rechtsschutz entfällt mit der Fertigstellung des Rohbaus dann, wenn der Nachbar nur eine Beeinträchtigung durch das Gebäude als solches, etwa weil es Abstandsflächen nicht einhält, vorläufig abwehren will (vgl. BayVGH, B.v. 26.01.2012 - 2 CE 11.2767 - juris).
  • VGH Bayern, 27.05.2021 - 15 CS 21.1209

    Erfolglose Beschwerde in baurechtlichem Nachbarklageverfahren gegen

    Dabei kann dahinstehen, ob dieser Antrag nach Fertigstellung des Rohbaus (s.o. Nr. 1) ebenfalls mangels Rechtsschutzbedürfnisses unzulässig ist, weil nur eine Beeinträchtigung durch das Gebäude als solches abgewehrt werden soll (vgl. BayVGH" B.v. 26.1.2012 - 2 CE 11.2767 - juris Rn. 10; B.v. 22.8.2014 - 9 CE 14.1132 - juris Rn. 13).
  • VGH Bayern, 25.02.2021 - 15 CE 21.145

    Erfolgloses Eilverfahren gegen Nachbarbaugenehmigung für ein Mehrfamilienhauses

    Dabei kann dahinstehen, ob dieser Antrag nach Fertigstellung des Rohbaus (s.o. Nr. 1) ebenfalls mangels Rechtsschutzbedürfnisses unzulässig ist, weil nur eine Beeinträchtigung durch das Gebäude als solches abgewehrt werden soll (vgl. BayVGH" B.v. 26.1.2012 - 2 CE 11.2767 - juris Rn. 10; B.v. 22.8.2014 - 9 CE 14.1132 - juris Rn. 13).
  • VG München, 28.05.2015 - M 11 E1 15.1624

    Schweinemastbetrieb; einstweilige Anordnung; außer Vollzug gesetzter

    Das Rechtschutzbedürfnis für einen Nachbarantrag auf einstweiligen oder vorläufigen Rechtschutz entfällt mit der Fertigstellung des Rohbaus dann, wenn der Nachbar nur eine Beeinträchtigung durch das Gebäude als solches - etwa weil es Abstandsflächen oder ähnliches nicht einhält - vorläufig abwehren will (BayVGH, B.v. 26.01.2012 - 2 CE 11.2767 -, juris Rn. 10).
  • VG Augsburg, 13.04.2015 - Au 4 E 15.441

    Antrag auf vorläufige Baueinstellung und Nutzungsuntersagung (abgelehnt)

  • VG Bayreuth, 22.12.2014 - B 2 E 14.478

    Baueinstellung

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